Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Reisevermittlung Lemurenland, persönliche Inhaberin Frau Lova Sandkämper, Im Siek 4, 49170 Hagen a. T. W.

Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.

1. Vertragsschluss

1.1. Der Abschluss des Reisevermittlungsvertrages bedarf keiner besonderen Form. Er kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erteilt werden.

1.2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg per E-Mail bzw. Internet erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrages unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrages dar.

2. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise

2.1. Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrages notwendigen Handlungen entsprechend des Buchungsauftrages des Kunden sowie der entsprechenden Beratung. Im Hinblick auf die Abwicklung der Buchung und der Übergabe der Reiseunterlagen soweit diese nicht nach der mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarung direkt dem Kunden übermittelt werden

2.2. Für die Richtigkeit der erteilten Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der gefragten Reiseleistung zu ermitteln und / oder anzubieten.

2.4. Der Reisevermittler ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt insbesondere dann, wenn es dem Reisevermittler nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und die bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden alten Vermittlungsauftrages gefährdet oder unmöglich macht.

3. Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

3.1. Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit der Kunde die deutsche, schweizerische sowie
österreichische Staatsangehörigkeit hat.

3.2. Der Reisevermittler empfiehlt eine Malaria-Prophylaxe; der Kunde sollte sich vor Antritt der Reise mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen.

3.3. Der Reisevermittler empfiehlt auch einen Abschluss einer  Auslandskrankenversicherung sowie eine Reiserücktrittsversicherung.

Zur Beschaffung von Visa sowie für die sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist der Reisevermittler nicht verpflichtet. Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die Nichterteilung bzw. der verspätete Zugang vom Reisevermittler schuldhaft verursacht bzw. mitverursacht worden ist.

4. Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen

4.1. Der Reisevermittler ist nicht für die Vermittlung von Flügen zuständig.

5. Reisepreis

 

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Reisevermittler eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises zu zahlen. Der Vermittler bestätigt, gegenüber dem Veranstalter bevollmächtigt zu sein, die entsprechende Anzahlung entgegenzunehmen. Erst nach Zahlung des Anzahlungsbetrages erhält der Kunde seine Reiseunterlagen. Der Restpreis wird direkt vom Veranstalter angefordert werden.

5.2. Der Reisevermittler ist jedoch berechtigt, die Stornokosten (Rücktrittsentschädigung) und sonstige vertragliche begründete Forderungen
des Reiseunternehmens geltend zu machen

5.3. Der Reisevermittler kann im Falle des Stornos auch die ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit diese entstanden sind.

5.4. Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für die Entstehung solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers ursächlich oder mitursächlich gewesen ist.

6. Reiseunterlagen

 

6.1. Sowohl dem Kunden, als auch dem Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt werden und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler über den dem Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bezüglich eines hieraus dem Kunden entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.

7. Haftung des Reisevermittlers

 

7.1. Der Reisevermittler haftet nicht im Hinblick auf das Zustandekommen der Verträge mit dem zu vermittelnden Reiseunternehmen.

7.2. Der Reisevermittler haftet nicht bezüglich der vermittelnden Leistungen, d. h. für Mängel der Leistungserbringung bzw. Personen- und Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelnden Reise entstehen.

7.3. Für die Beratung haftet der Reisevermittler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesen Fällen sind die Ansprüche innerhalb eines Monats schriftlich geltend zu machen.

7.4. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen, jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von denen die Ansprüche gegen den Reisevermittler begründeten Umstände Kenntnis erlangt.

7.5. Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.

8. Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatoresche Klausel

 

8.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8.2. Im Falle von Klagen gegen den Reisevermittler ist dessen Wohnsitz, also das Amtsgericht Bad Iburg zuständig.

8.3. Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages und der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]